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Kahla, den 08. Juni 2001


Erfolg für die Bürger!

Die Rechtswidrigkeit der Abwassergebühren des WAV stellte das VG Gera in seinem jüngsten Urteil im Eilverfahren gegen die 2000er Gebührenbescheide fest (Az. 5 E 296/ 01 GE)!

Damit wurden der Mut und das Durchhaltevermögen der Bürger belohnt und das Eilverfahren für uns alle ein großer Erfolg!

Insbesondere wurde die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des WAV vom 15. 12. 1999 (BGS-EWS) für nichtig erklärt. Das Gericht sprach im Zusammenhang mit der rechtlichen Existenz des WAV von großer rechtlicher Schwierigkeit.

Die Bürger brauchen deshalb zunächst und bis zum Vorliegen einer gültigen Globalkalkulation des Verbandes sowie einer neuen Abwasser-Gebührensatzung nur den Anteil Trinkwasser zu zahlen.

Wir sind sehr froh darüber, daß mit dieser Entscheidung des Verwaltungsgerichts das Schreckgespenst von 20 DM/ m³ Abwasser von den Bürgern und Verbandskommunen genommen worden ist! Diese nun abgewiesene Drohung wird auf Grund ihrer fehlenden kalkulatorischen Grundlage demnächst auch Thema im Kreistag sein.

Im Zusammenhang mit den von uns kritisierten Fusionsbestrebungen mit dem ZWA "Hermsdorf" sei weiterhin erwähnt, daß die Abwassergebührensatzung des ZWA inzwischen ebenfalls für nichtig erklärt wurde (Klage einer Kommune dessen Verbandsgebietes, Az. 5K 1514/ 96 GE). Wir stehen deshalb verstärkt zu unseren Bemühungen für ein alternatives Fusionskonzept und rufen alle Verantwortlichen auf, uns dabei zu unterstützen. Nicht nur die jüngere Geschichte hat gezeigt, daß man die Bürger nicht auf Dauer daran hindern kann, dorthin zu gehen, wohin sie gehen wollen!

Ständig aktualisierte Informationen finden Sie auch immer im Internet unter http://www.BIG-Kahla.de.

Die BIG sieht nun mit Spannung dem Hauptsacheverfahren entgegen, in welchem es auch um weitere Punkte wie zum Beispiel die Höhe der Trinkwassergebühren gehen wird!

Der Vorstand der BIG


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