Neues vom WAV
Erster Erfolg der BIG zur WAV-Versammlung!
In der öffentlichen Verbandsversammlung des WAV am 10. 7. 97 hatten 3 Mitglieder der BIG erstmals Gelegenheit, als Stadträte unsere Interessen aktiv wahrzunehmen und vom Rederecht Gebrauch zu machen.
Die in unseren Diskussionsbeiträgen dargelegte Sachkompetenz hat die Verbandsräte überzeugt, die Beschlußvorlagen, die unsere Rechte als Bürger weiter einschränken und auf eine weitere Erhöhung der Gebühren und Abgaben abzielen, abzuweisen.
Im Einzelnen waren das:
- Die "Abwasserbeseitigungs- u. Trinkwasserversorgungs-GmbH" (ATV-GmbH) war bereits mit Gründung 1993 rechtswidrig. Deshalb wurde dem Antrag zur Auflösung nur in der Form zugestimmt, wie es die Kommunalaufsicht gefordert hat. Die Einlagen gehen zurück an den WAV, die Gründungs- und Auflösungskosten sind vom Geschäftsführer zu tragen.
- Die neue "Verbandssatzung des WAV" stellt einen erheblichen Nachteil des Stimmrechts der Stadt Kahla aufgrund der Berechnungsbasis im Verhältnis zu den Einwohnerzahlen (1 Stimme je angefangene 2000 Einwohner) dar. Der Investitionsaufwand im Verhältnis zu den Einwohnerzahlen bedarf einer angemessenen Berücksichtigung.
- Der Änderung der "Abwasserabgabensatzung des WAV" durch Erhöhung der Kommunalabgabe von 13 % je m3 wurde nicht zugestimmt.
- Die "Wasserversorgungssatzung des WAV" hat erhebliche rechtliche Unklarheiten, so daß die Verbandsräte die Vorlage nach der Diskussion abgewiesen haben.
Mit dieser Satzung sollten für den WAV bisher bestehende Rechtsunsicherheiten in der Form beseitigt werden, uns Bürger weiter zu entmündigen und einer Erhöhung der Gebühren und Abgaben den Weg zu bereiten.
Der Verbandsvorsitzende, Herr Franke, hatte sich schon darauf eingestellt, daß mit der Zustimmung der Verbandsräte die neuen Satzungen ohne große Fragen durchkommen. Dann wären mit Sicherheit die Gebührenbescheide in Kürze ins Haus geflattert und wir hätten für Anschlüsse zahlen müssen, die voraussichtlich erst in 10 Jahren gebaut werden.