Klär-Werk 1/00


Bericht von unserer Mitgliederversammlung der Bürgerinitiative Kahla

Die am 21. März 2000 durchgeführte Mitgliederversammlung stand im Zeichen einer Informationsveranstaltung zu den letzten Ereignissen seit November 1999 und den im Februar 2000 verschickten Rechnungen.
Unsere Gäste waren

Zusammenfassung der Versammlung:

Im November 1999 gab es für den WAV Kahla einen Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Weimar, dass nach Gründungsfehlern der Verband öffentlich-rechtlich nicht existent sei und keine Befugnis hatte, Bescheide zu erlassen. Dadurch wurde der Verband handlungsunfähig.

Durch ein Schnellverfahren von Herrn Landrat Mascher wurden alle Satzungen neu veröffentlicht, ohne auf den Rat der Verbandsräte zu hören, die als Mehrheit einen Neuanfang wollten.

Im Februar 2000 wurden also keine Gebührenbescheide mehr verschickt, sondern Rechnungen.

Dabei muss man sich fragen:

Ist der Verband wiedergegründet oder befindet er sich laut Rechnungskopf noch in Gründung?

Was passiert mit Geldern, die vom Bürger gezahlt werden (Rechnungen), wenn sich der Verband noch in einer Gründungsphase befindet?

Warum bekommt man von der Rechtsaufsichtsbehörde (Herrn Kallus) keine Antwort auf die Frage, ob es sich bei den verschickten Schreiben vom WAV wegen des Widerspruchs der Benutzungsgebührenbescheide um eine reine Information oder einen Bescheid handelt (wegen eventueller Fristwahrung)?

Wie verhält es sich mit Restforderungen für das Jahr 1999, sind diese berechtigt?

Wieso wurden Abwassergebühren ab Juli 1999 berechnet, wenn doch die Satzung erst ab 01. Januar 2000 in Kraft tritt (lt. Amtsblatt Ausgabe Dezember 99)?

Wurden ausgereichte Fördermittel zur Gebührensenkung auch für diesen Zweck eingesetzt?

Es ist unseren Mitgliedern zu empfehlen, dass sie den WAV vor der Rechnungsbegleichung (wie in unserer Versammlung besprochen) um Klärung ihrer Fragen bitten. Durch den Versand von Rechnungen haben Sie keine Rechtsbehelfsbelehrung, brauchen also keinen Widerspruch einlegen.
...
... die Rückerstattung der 51,00 DM Verwaltungsgebühr (für Widerspruch-Ersatzvornahme 1996) ... ist nämlich kein guter Wille der Kommunalaufsicht, sondern erfolgreicher Kampf der BI.


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