Stand der Verhandlungen und Diskussionen mit und über den WAV
Sehr geehrte Mitglieder der Bürgerinitiative,
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Aktuell ist derzeit die Frage einer Vollstreckung des WAV aus den Bescheiden vom 15. Februar 2001, mit denen der Trinkwasser- und Abwasserverbrauch für 2000 abgerechnet und die Zahlung der Quartalsabschläge für 2001 gefordert wurde.
Dagegen eingelegte Widersprüche sind noch nicht entschieden.
Die gestellten Anträge auf Aussetzung der Vollziehung wurden vom WAV erwartungsgemäß abgelehnt. Der von uns unterbreitete Vorschlag, ein Musterverfahren zu führen, wurde nicht beantwortet. Insoweit erklärte Herr Geister einen Tag vor der Wahl des neuen Verbandsvorsitzenden, dass eine solche Entscheidung erst mit einem neuen Vorsitzenden getroffen werden könne. Er sagte zu, diese Angelegenheit unmittelbar nach der Wahl an den neuen Vorsitzenden heranzutragen, auf das wir schnellstmöglichst eine Antwort erhalten. Herr Geister wies des Weiteren darauf hin, dass aufgrund der langen Verfahrensdauer ein solches Musterverfahren die Liquidität des WAV negativ beeinflusse.
Nachdem auch am 05. April 2001 keine Antwort zu verzeichnen war, haben wir in Abstimmung mit Ihrem Vorstand ein erstes Verfahren zum VG Gera eingereicht.
Der WAV seinerseits reichte die sicherlich allseits bekannten Mahnungen vom 25. April 2001 aus, in denen bei Nichtzahlung bis 10. Mai 2001 die Vollstreckung angedroht wurde.
Daraufhin fragten wir am 30. April 2001 beim VG Gera nach, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist.
Das VG Gera erklärte, dass eine Entscheidung noch im April getroffen worden wäre. Da der WAV jedoch um Fristverlängerung zur Abgabe der geforderten Stellungnahme und Vorlage der Gründungsunterlagen gebeten hatte, war eine Entscheidung aufgrund der Verzögerung durch den WAV im April nicht mehr möglich.
Die zuständige Kammer des VG Gera sagte jedoch zu, im Juni 2001 eine Entscheidung zu treffen.
Unter Darlegung dieses Sachverhaltes wurde der WAV sodann noch am 30. April 2001 um Auskunft gebeten, ob ein Zuwarten der in den Mahnungen vom 25. April 2001 angedrohten Vollstreckungen bis zur Entscheidung im Juni möglich sei.
Am Abend des 09. Mai 2001 ließ der WAV ausrichten, dass ein Abwarten bis zur Entscheidung im Juni nicht erfolgt, sondern vollstreckt werde.
Schlüsse aus diesem zeitlichen Ablauf und der Entscheidung selbst kann sicher jeder selbst ziehen. Bedenkt man jedoch, dass aufgrund dieser Entscheidung bis zu 200 weitere Verfahren anhängig und damit Kosten produziert werden, die unnötig sind - ein Zuwarten von ca. 4 Wochen wird weder ursächlich für Liquiditätsprobleme des WAV sein noch dessen Ruin nach sich ziehen - ist diese Entscheidung aus objektiver Sicht nicht ansatzweise verständlich.
Nunmehr hat eine Vielzahl von Ihnen in einer Blitzaktion Vollstreckungsschutz beantragt, das Ergebnis bleibt abzuwarten.
Die vom WAV bzw. dessen Führung angestrebte Fusion mit dem ZWA, der sich neben Kahla auch andere Gemeinden durch deutliche Mehrheitsbeschlüsse ihrer Stadt- und Gemeinderäte widersetzt haben, solange kein Alternativkonzept geprüft wurde, ist ebenfalls tagaktuelles Thema.
Bringen Sie sich hier bitte deutlich ins Bewusstsein, dass entgegen den Diffamierungen nicht Ihre Bürgerinitiative und andere gleichgesinnte Gruppierungen an einem etwaigen Verlust von Fördergeldern und weiteren hohen Belastungen schuld sind. Vielmehr sind es die Entscheidungsträger des WAV und seiner Mitglieder, die die Herausgabe von Unterlagen, mit denen ein alternatives Konzept erstellt werden kann, verweigern und damit einen Vergleich zwischen mehreren Angeboten verhindern. Die Entscheidung Ihrer Bürgerinitiative lautet nämlich nicht gegen eine Fusion mit dem ZWA, sondern gegen eine Fusion mit dem ZWA ohne Prüfung von Alternativen. Die Dreistigkeit, mit der hier demokratische Entscheidungen negiert werden, verblüfft und wirft die Frage auf, wessen Interessen hier wohl vertreten werden. Sicher nicht die der Bürger, die sich durch ihre gewählten Vertreter deutlich und zweifelsfrei positioniert haben. Die gezielte Kampagne zur Desinformation lässt am Demokratieverständnis einiger Personen zweifeln.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass diese Personen bis heute nicht ein schlüssiges Argument dafür vorbrachten, dass die seit langem erbetene Herausgabe der Unterlagen zur Erstellung eines alternativen Fusionskonzeptes verweigert wird. Diese Tatsache zeigt deutlich auf, wer eine Lösung des Problems verhindert.
Im Übrigen stellt sich hier die Frage, warum diese Unterlagen einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft als "top secret" behandelt werden.
Mit freundlichen Grüßen
A. Suck
Rechtsanwalt