Aus der Orlamünder Stadtratssitzung vom 26. September 2001

Bekenntnis wieder zum Wasserverband Jena (WAJ)!

Mit 11 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen wurden im Tagungsordnungspunkt 6 diese zwei Beschlüsse gefaßt:

Mit der Annahme dieser Beschlüsse wurde somit wieder der Stand vom 06. 11. 2000 hergestellt.

Aus der Begründungsdiskussion:

Rechtslage im ZWA

Der Beschluß zum Beitritt zum ZWA vom 26. 7. 2001 ist ohnehin nichtig, da es diesen Verband mit dieser Satzung nicht gibt. Die Aufhebung dient nur der Sicherheit und Rechtsgültigkeit des Beitrittsbeschlusses zum WAJ.

Rechtslage hinsichtlich der Möglichkeit des Erhalts von Strukturhilfemitteln Das einzig nachvollziehbare Argument für einen Beitritt zum ZWA - schnell eine Lösung/ Gebührenentlastung zu haben -, ist damit hinfällig.


Zurück