Aus der Orlamünder Stadtratssitzung vom 26. September 2001
Bekenntnis wieder zum Wasserverband Jena (WAJ)!
Mit 11 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen wurden im Tagungsordnungspunkt 6 diese zwei Beschlüsse gefaßt:
- Aufhebung Beschluß Nr. 61/35/01 (Beschluß über die Aufhebung des Beschlusses zum Beitritt WAJ)
- Aufhebung Beschluß Nr. 62/35/01 (Beschluß zum Beitritt der Stadt Orlamünde zum ZWA "Thüringer Holzland")
Mit der Annahme dieser Beschlüsse wurde somit wieder der Stand vom
06. 11. 2000 hergestellt.
Aus der Begründungsdiskussion:
Rechtslage im ZWA
- Nach dem Urteil des Thüringer Oberverwaltungsgerichts ist der ZWA nicht existent.
- Eine herkömmliche "Heilung" ist nicht möglich.
- Mindestens eine (wahrscheinlich aber wesentlich mehr) Gemeinde wird an der erforderlichen Neugründung nicht beteiligt sein.
- Zwangsläufige Folge ist eine Auseinandersetzungsbilanz.
- Diese zu erstellen bedarf es im ZWA logischerweise nicht kürzerer Zeit als im WAV.
- Ein Zeitvorteil bei einem Beitritt zum ZWA ist nicht mehr gegeben.
- Es sei denn, man täte dies ohne Kenntnis der tatsächlichen wirtschaftlichen und finanziellen Lage des neu entstehenden ZWA. Dies kann niemand verantworten!
Der Beschluß zum Beitritt zum ZWA vom
26. 7. 2001 ist ohnehin nichtig, da es diesen Verband mit dieser Satzung nicht gibt. Die Aufhebung dient nur der Sicherheit und Rechtsgültigkeit des Beitrittsbeschlusses zum WAJ.
Rechtslage hinsichtlich der Möglichkeit des Erhalts von Strukturhilfemitteln
- Gemeinden, die nach wie vor anstreben, Mitglied des ZWA Holzland zu werden, müßten logischerweise an der erforderlichen Neugründung beteiligt werden. Das schließt aber den Erhalt von Strukturhilfe aus, da es ja keinen aufnehmenden Verband gibt, dessen Niveau zu sichern wäre.
- Das gezielte Abwarten der Neugründung mit nachfolgendem Beitritt zum Zwecke der Erlangung von Strukturhilfe begründet den Verdacht des Betruges am Fördermittelgeber.
- Die Fördermittelvergabe ist an Richtlinien der EU gebunden, die bekannt für genaue Prüfungen und konsequente Rückforderungen im Falle des Mißbrauchs ist.
Das einzig nachvollziehbare Argument für einen Beitritt zum ZWA - schnell eine Lösung/ Gebührenentlastung zu haben -, ist damit hinfällig.