Kahla, den 20. 02. 2002
WAV-Versammlung in Kahla
Wesentlich Punkte aus der Tagungsordnung:
- Bürgerfragestunde
Skandalös war gleich zu Beginn, daß die Fragestunde zunächst auf dem letzten Tagungsordnungspunkt stand und nur durch Antrag einer fortschrittlichen Verbandsrätin und angesichts der über 30 anwesenden Gäste nach vorn verlegt wurde!
Zum wiederholten Male mußte auch bemängelt werden, daß die Geschäftsordnung vom 02. März 1999, auf die sich der WAV beruft, ungültig ist, da sich der Verband erst im
Dezember 1999
neugründen mußte.
- Aus dem Prüfbericht für 2000 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC Deutsche Revision:
Abgesehen von den Schulden aus der Vergangenheit, wäre das Betriebsergebnis positiv, natürlich auch auf Grund der Gebührenerhöhung.
Die Bilanzsumme sank um 2 Mio DM wegen der fehlenden Investitionen bei gleichzeitiger Abschreibung des hohen Anlagevermögens.
Feststellung, daß die "Gebührenhöhe über das Zumutbare schon hinaus" ist.
Durch die ausgebliebene Finanzhilfe sank die Ertragslage auf einen negativen Millionenbetrag!
"Uneingeschränkter, mit einem hinweisenden Zusatz versehener, Bestätigungsvermerk:
... Der Lagebericht stellt die Risiken der künftigen Entwicklung der Gesellschaft zutreffend dar.
Die unzureichende Ertrags- und Liquiditätslage gibt Anlass zu ernsthafter Besorgnis und macht nachhaltige Sanierungsmaßnahmen erforderlich."
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In der anschließenden Diskussion zum Prüfbericht wird deutlich, daß auch schon wieder Erhöhungen der Trinkwasser-Gebühren nicht mehr ausgeschlossen werden!
Werkleiter Geister teilt mit, daß seit 3 Jahren keine Investitionen mehr getätigt wurden. Weil dies keine weiteren 2 Jahre mehr durchstehbar sei, seien Gebühren und Beiträge für Trinkwasser notwendig.
- Widerspruchsverfahren gegen Umlagebescheid
Dr. Fuß von der den WAV vertretenden Kanzlei Fuß Rosenberger & Partner bestätigt die Widerspruchseinlegung gegen den Verbandsumlagebescheid von 374 DM/ Einwohner, suggeriert aber in seinen Ausführungen dessen Aussichtslosigkeit.
Relativ einfache Fragen von Verbandsräten machen dies aber unglaubwürdig, z. B.
nach dem Zeitpunkt der Kassenwirksamkeit des Bescheides (Haushaltsjahr 2001 war bereits zu Ende) oder
daß der Haushalt so gar nicht beschlossen werden konnte, weil die Umlage in dieser Höhe nicht vorher bekannt war (wir berichteten davon - d. Red.).
Ein Verbandsrat treffend: Da die Kommunen dieses Geld nicht haben, steckt die Kommunalaufsicht in dem (von ihr maßgeblich mitzuverantwortenden - d. Red.) Dilemma, entweder diesen Umlagebescheid durchzusetzen oder die negative Leistungsfähigkeit (sprich: zusätzliche Kreditaufnahme - d. Red.) genehmigen zu müssen.
Zwei bemerkenswerte Äußerungen dazu:
Dr. Fuß: "Bitte prügeln Sie nicht den Sack, wenn Sie den Esel meinen!" - Anm. d. Red.: Was aber, wenn der Esel im Sack steckt?
Frau Wohlleben von der kaufmännischen Leitung erklärt, daß die einstige Umlage in Höhe von 40 DM/ Jahr und Einwohner das Überleben des WAV für dieses Jahr sichern würde.
- "Nicht-Beschlüsse"
Die Rechtsausführungen des Dr. Fuß gegen den Umlagebescheid lagen den anwesenden Verbandsräten noch nicht in Schriftform vor!
Zum Haushaltsplan wurde ausgeführt, daß er auch mit den neuen Abwassergebühren nicht kostendeckend wäre!
Wie erwartet, wurden deshalb weder die Aufrechterhaltung des Widerspruchs gegen die Verbandsumlage noch der Haushaltsplan für das laufende Jahr beschlossen.
Dazu wird es kurzfristig eine weitere Verbandsversammlung geben.
Unser Fazit für alle Verantwortlichen:
Eine wirtschaftliche Lösung ist hier nicht mehr möglich, sondern nur noch eine politische!