für die Jahre 2005-2013
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Bedienung:Der erste Eintrag ist für den Abwasserbeitrag vorgesehen, falls ein Bescheid erteilt und Widerspruch eingelegt wurde.Ab zweiter Eintragsmöglichkeit geben Sie für jedes Jahr, für das Sie einen Widerspruch eingelegt haben, Ihre Brutto-Jahresgebühr (Summe von Wasser + Abwasser in [€]) ein. Alle übrigen Jahre belassen Sie bei Wert 0.00. Statt eines Kommas müssen Sie einen Punkt verwenden (bei deutscher Spracheinstellung)! Mit jedem Verlassen eines Eingabefeldes wird die Übersicht aktualisiert. Für das Endergebnis also ebenfalls das Feld der letzten Eingabe verlassen! Hinweise:Es gelten der für den Vergleich mit dem ZWA angebotene Prozentsatz von 22% sowie der gesetzlich fixierte Zinssatz von jährlich 6%. Das Verwaltungsrecht kennt keinen Zinseszins und gemäß § 238 AO ist der zu verzinsende Betrag auf volle 50 € abzurunden. Dabei erfolgt die Verzinsung mit 0,5 % für jeden vollen Monat bis 31. 12. 2014.Die Zinsberechnung berücksichtigt, daß im Gegensatz zum Abwasserbeitragsbescheid die Gebührenbescheide für das jeweilige Jahr erst im Folgejahr verschickt werden. Die Summen aus Mittel- und rechter Spalte werden addiert. Verwaltungsgebühren für nicht rechtskräftige Verfahren werden erstattet. Die Gerichtsgebühr ist nur hinzuzuzählen, wenn Sie entsprechend Klage eingereicht hatten.
Alle hier ermittelten Werte sind Schätzungen und in keiner Weise rechtsverbindlich! Sie dienen ausschließlich dazu, Ihnen ein Gefühl für den erreichten Erfolg zu vermitteln.
Stand: 19. 06. 2015
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