Rechtsvergleich 2015 mit dem ZWA "Holzland"

für die Jahre 2005-2013

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Vergleichsrechner für Ihre Wasserbescheide

Abwasserbeitrag:davon 22%:Zinsen (6 % pro Jahr):
2004:   (nur, wenn Beitrag bezahlt!)

Jahresgebühr eingeben:
2002: ZWA ab 01. 07.; nach OVG-Urteil vom 25. 02. 2004...
2003: ... sowie Vergleich vom 16. 11. 2004 rechtskräftig
2004: entfällt, da Bescheid bereits rechtskräftig war
2005:  
2006:  
2007:  
2008:  
2009:  
2010:  
2011:  
2012:  
2013:  
2014:   kein Vergleichsbestandteil
Vergleichssumme =  €
+ Vewaltungsgebühr 11/ 08 (Bescheid 2005):    €
+ Vewaltungsgebühr 07/ 09 (Bescheid 2006):    €
+ Gerichtsgebühr 01/ 10 (s. Hinweis rechts):    €
Gesamtsumme =  €



Irrtum und Rundungsfehler vorbehalten!

Bedienung:

Der erste Eintrag ist für den Abwasserbeitrag vorgesehen, falls ein Bescheid erteilt und Widerspruch eingelegt wurde.
Ab zweiter Eintragsmöglichkeit geben Sie für jedes Jahr, für das Sie einen Widerspruch eingelegt haben, Ihre Brutto-Jahresgebühr (Summe von Wasser + Abwasser in [€]) ein. Alle übrigen Jahre belassen Sie bei Wert 0.00.
Statt eines Kommas müssen Sie einen Punkt verwenden (bei deutscher Spracheinstellung)!
Mit jedem Verlassen eines Eingabefeldes wird die Übersicht aktualisiert. Für das Endergebnis also ebenfalls das Feld der letzten Eingabe verlassen!
 

Hinweise:

Es gelten der für den Vergleich mit dem ZWA angebotene Prozentsatz von 22% sowie der gesetzlich fixierte Zinssatz von jährlich 6%. Das Verwaltungsrecht kennt keinen Zinseszins und gemäß § 238 AO ist der zu verzinsende Betrag auf volle 50 € abzurunden. Dabei erfolgt die Verzinsung mit 0,5 % für jeden vollen Monat bis 31. 12. 2014.
Die Zinsberechnung berücksichtigt, daß im Gegensatz zum Abwasserbeitragsbescheid die Gebührenbescheide für das jeweilige Jahr erst im Folgejahr verschickt werden.
Die Summen aus Mittel- und rechter Spalte werden addiert.

Verwaltungsgebühren für nicht rechtskräftige Verfahren werden erstattet.

Die Gerichtsgebühr ist nur hinzuzuzählen, wenn Sie entsprechend Klage eingereicht hatten.
  • Die Gerichtsgebühr aus 10/ 09 in Höhe von 135.00 € wurde 02/ 13 zurückerstattet.
  • Die Gerichtsgebühr aus 12/ 09 in Höhe von 45.00 € gehört zum rechtskräftigen Bescheid für 2005 und wird nicht zurückerstattet.
  • Die Gerichtsgebühr aus 01/ 10 in Höhe von 135.00 € wurde bereits bzw. wird noch zurückerstattet.
Alle Anzeigewerte sind auf zwei Kommastellen gerundet.
 
Alle hier ermittelten Werte sind Schätzungen und in keiner Weise rechtsverbindlich! Sie dienen ausschließlich dazu, Ihnen ein Gefühl für den erreichten Erfolg zu vermitteln.
 
Stand: 19. 06. 2015

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